Die „ Stadt Verden“ wird mit den Skulls der „Sönksen“ zum Ruderbetrieb freigegeben.
Sie darf nur von Steg zu Steg gerudert werden.
Für Wanderfahrten soll sie zunächst nicht eingesetzt werden.
Es wird ein bootsinterner Platzwechsel ausgeschlossen um die Stabilität der verarbeiteten Verstrebungen zu gewährleisten!